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{{RzF | |||
|pagename=FlurbG:§ 115 Abs. 1 | |||
|AKZ=15 KF 5/19 | |||
|entscheidung=Urteil | |||
|datum=2022/07/28 | |||
|gericht=Flurbereinigungsgericht Lüneburg | |||
|lieferung=2023 | |||
}} | |||
{{RzF/Leitsatz | |||
|text=Die Nichtbeachtung der gemeindlichen Vorschriften macht die öffentliche Bekanntmachung der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung fehlerhaft, aber nicht nichtig. Folge der fehlerhaften öffentlichen Bekanntmachung ist, dass die Frist des [[FlurbG#115{{!}}§ 115]] Abs. 1 FlurbG nicht in Lauf gesetzt wird. (red. LS) | |||
}} | |||
{{RzF/Grund}} | |||
{{RzF/Anmerkung | |||
|text=Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter [[FlurbG:§ 110/19{{!}}RzF - 19 - zu § 110 FlurbG]]. | |||
}} |
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Dies ist die Version von 25. Juni 2024, 11:18 von Redaktion