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FlurbG:§ 115/15: Unterschied zwischen den Versionen

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{{RzF
|pagename=FlurbG:§ 115 Abs. 1
|AKZ=15 KF 5/19
|entscheidung=Urteil
|datum=2022/07/28
|gericht=Flurbereinigungsgericht Lüneburg
|lieferung=2023
}}
{{RzF/Leitsatz
|text=Die Nichtbeachtung der gemeindlichen Vorschriften macht die öffentliche Bekanntmachung der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung fehlerhaft, aber nicht nichtig.  Folge der fehlerhaften öffentlichen Bekanntmachung ist, dass die Frist des [[FlurbG#115{{!}}§ 115]] Abs. 1 FlurbG nicht in Lauf gesetzt wird. (red. LS)
}}
{{RzF/Grund}}
{{RzF/Anmerkung
|text=Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter [[FlurbG:§ 110/19{{!}}RzF - 19 - zu § 110 FlurbG]].
}}

Version vom 25. Juni 2024, 11:18 Uhr

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