(Die Seite wurde neu angelegt: „{{RzF |pagename=FlurbG:§ 115 Abs. 1 |AKZ=15 KF 5/19 |entscheidung=Urteil |datum=2022/07/28 |gericht=Flurbereinigungsgericht Lüneburg |lieferung=2023 }} {{RzF/Leitsatz |text=Die Nichtbeachtung der gemeindlichen Vorschriften macht die öffentliche Bekanntmachung der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung fehlerhaft, aber nicht nichtig. Folge der fehlerhaften öffentlichen Bekanntmachung ist, dass die Frist des FlurbG#115{{!}}§ 115 Abs. 1 Fl…“) |
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