(Die Seite wurde neu angelegt: „{{RzF |pagename=FlurbG:§ 29 Abs. 1 |AKZ=13 A 20.1634 |entscheidung=Urteil |datum=2023/06/29 |gericht=Flurbereinigungsgericht München |lieferung=2023 }} {{RzF/Leitsatz |text=Eine Fläche, auf der ein Regenrückhaltebecken errichtet wurde, ist keine landwirtschaftlich genutzte Fläche i.S.d. FlurbG#28{{!}}§ 28 Abs. 1 FlurbG. Auch eine Verkehrswertermittlung nach FlurbG#29{{!}}§ 29 FlurbG scheidet aus. Für derartige Gemeinbedarfsflächen ist ein…“) |
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