(Die Seite wurde neu angelegt: „{{RzF |pagename=FlurbG:§ 44 Abs. 3 Satz 3 |AKZ=9 K 418/20 OVG |entscheidung=Urteil |datum=2022/12/15 |gericht=Flurbereinigungsgericht Greifswald |lieferung=2023 }} {{RzF/Leitsatz |text=Der Wegfall der durch einen Weg hergestellten Zugänglichkeit des hinteren Teils eines Einlageflurstücks und des dortigen Abfindungsflurstücks mag dazu führen, dass die wirtschaftliche Verwertung dieses Abfindungsflurstücks als selbständiges Grundstück deutlich ersch…“) |
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