FlurbG:§ 44 Abs. 3 Satz 3/45: Unterschied zwischen den Versionen

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|text=Der Wegfall der durch einen Weg hergestellten Zugänglichkeit des hinteren Teils eines Einlageflurstücks und des dortigen Abfindungsflurstücks mag dazu führen, dass die wirtschaftliche Verwertung dieses Abfindungsflurstücks als selbständiges Grundstück deutlich erschwert wird. Auch daraus ergibt sich aber keine derart schwerwiegende Beeinträchtigung der Beigeladenen, dass daraus eine Nachsichtgewährung zu erfolgen hat (red. LS).
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|text=Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter [[FlurbG:§ 141 Abs. 1/60{{!}}RzF - 60 - zu § 141 Abs. 1 FlurbG]].
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Version vom 24. Juni 2024, 15:08 Uhr

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