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FlurbG:§ 65/56: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 24. Juni 2024, 14:26 Uhr


Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 28.07.2022 - 15 KF 5/19 (Lieferung 2023)

Aktenzeichen 15 KF 5/19 Entscheidung Urteil Datum 28.07.2022
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung 2023

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Eine (formale) vorläufige Besitzeinweisung nach § 65 FlurbG erfordert eine öffentliche Bekanntmachung. Bei der Angabe der einzelnen Verfahrensschritte im Internet handelt es sich hingegen um eine rechtlich unverbindliche Information. (amtl. LS)


Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 19 - zu § 110 FlurbG.