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FlurbG:§ 65/56: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „{{RzF |pagename=FlurbG:§ 65 |AKZ=15 KF 5/19 |entscheidung=Urteil |datum=2022/07/28 |gericht=Flurbereinigungsgericht Lüneburg |lieferung=2023 }} {{RzF/Leitsatz |text=Eine (formale) vorläufige Besitzeinweisung nach FlurbG#65{{!}}§ 65 FlurbG erfordert eine öffentliche Bekanntmachung. Bei der Angabe der einzelnen Verfahrensschritte im Internet handelt es sich hingegen um eine rechtlich unverbindliche Information. (amtl. LS) }} {{RzF/Grund}} {{RzF/Anm…“)
 
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|text=Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter [[FlurbG:§ 110/19{{!}}RzF - 19 - zu § 110 FlurbG]].
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Version vom 24. Juni 2024, 14:26 Uhr

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