(Die Seite wurde neu angelegt: „{{RzF |pagename=FlurbG:§ 63 Abs. 1 |AKZ=9 K 320/19 OVG |entscheidung=Urteil |datum=2021/03/12 |gericht=Flurbereinigungsgericht Greifswald |lieferung=2023 }} {{RzF/Leitsatz |text=Die Bestimmung des FlurbG#62{{!}}§ 62 Abs. 2 FlurbG ist auch bei einer vorzeitigen Ausführungsanordnung nach FlurbG#63{{!}}§ 63 FlurbG anwendbar. Die vorzeitige Ausführungsanordnung ist der Ausführungsanordnung nach FlurbG#61{{!}}§ 61 FlurbG wesensgleich (red. L…“) |
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