Zuletzt bearbeitet vor einem Jahr
von Redaktion

FlurbG:§ 32/22: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Kategorien vergebenBearbeiten
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{RzF |pagename=FlurbG:§ 32 |AKZ=15 KF 5/20 |entscheidung=Urteil |datum=2022/11/09 |gericht=Flurbereinigungsgericht Lüneburg |lieferung=2023 }} {{RzF/Leitsatz |text=Umfasst von der Bestandskraft der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung sind alle Faktoren, die im Wertermittlungsrahmen berücksichtigt worden sind (hier insbesondere der Faktor "Nässe"). (amtl. LS) }} {{RzF/Grund}} {{RzF/Anmerkung |text=Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt un…“)
 
(Der Seiteninhalt wurde durch einen anderen Text ersetzt: „In Bearbeitung“)
Markierungen: Ersetzt 2017-Quelltext-Bearbeitung
Zeile 1: Zeile 1:
{{RzF
In Bearbeitung
|pagename=FlurbG:§ 32
|AKZ=15 KF 5/20
|entscheidung=Urteil
|datum=2022/11/09
|gericht=Flurbereinigungsgericht Lüneburg
|lieferung=2023
}}
{{RzF/Leitsatz
|text=Umfasst von der Bestandskraft der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung sind alle Faktoren, die im Wertermittlungsrahmen berücksichtigt worden sind (hier insbesondere der Faktor "Nässe"). (amtl. LS)
}}
{{RzF/Grund}}
{{RzF/Anmerkung
|text=Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter [[FlurbG:§ 37 Abs. 1/67{{!}}RzF - 67 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG]].
}}

Version vom 21. Juni 2024, 11:54 Uhr

In Bearbeitung

Keine Kategorien vergebenBearbeiten