(Die Seite wurde neu angelegt: „{{RzF |pagename=FlurbG:§ 44 Abs. 1 |AKZ=8 K 6/20 |entscheidung=Urteil |datum=2021/11/02 |gericht=Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt |veroeff=Juris |lieferung=2022 }} {{RzF/Leitsatz |text=Bei der Änderung eine Bodenordnungsplans gemäss FlurbG#60{{!}}§ 60 Abs. 1 Satz 2 FlurbG i.V.m. LwAnpG#63{{!}}§ 63 Abs. 2 LwAnpG sind Planvereinbarungen zu berücksichtigen.(amtl. LS) }} {{RzF/Leitsatz |text=Bei der Auslegung einer Planvereinbarung sind gem…“) |
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