FlurbG:§ 44 Abs. 1/138: Unterschied zwischen den Versionen

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|text=Bei der Änderung eine Bodenordnungsplans gemäss [[FlurbG#60{{!}}§ 60]] Abs. 1 Satz 2 FlurbG i.V.m. [[LwAnpG#63{{!}}§ 63]] Abs. 2 LwAnpG sind Planvereinbarungen zu berücksichtigen.(amtl. LS)
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|text=Bei der Auslegung einer Planvereinbarung sind gemäß § 62 Satz 2 VwVfG i.V.m. §§ 133, 157 BGB alle, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände unabhängig davon zu berücksichtigen, ob sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.(amtl. LS)
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|text=Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter [[FlurbG:§ 60 Abs. 1/29{{!}}RzF - 29 - zu § 60 Abs. 1 FlurbG]].
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Version vom 7. Juni 2024, 11:32 Uhr

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