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Der Kläger ist | Der Kläger ist …Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens, das mit unanfechtbar gewordenem Beschluss des damaligen Landesamts für Flurneuordnung und Landentwicklung Baden-Württemberg vom 21. Juli 1988 als Regelflurbereinigungsverfahren angeordnet wurde. Es wird vom Landratsamt T als zuständige untere Flurbereinigungsbehörde durchgeführt. | ||
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