(Die Seite wurde neu angelegt: „{{RzF |pagename=FlurbG:§ 65 |AKZ=15 KF 17/18 |entscheidung=Urteil |datum=2022/01/25 |gericht=Flurbereinigungsgericht Lüneburg |lieferung=2022 }} {{RzF/Leitsatz |text=Ein Teilnehmer hat im Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz keinen Anspruch auf die Herausgabe von Grenzkoordinaten der Abfindungsgrundstücke durch die Flurbereinigungsbehörde. (amtl LS) }} {{RzF/Grund}} {{RzF/Anmerkung |text=Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter FlurbG:§…“) |
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