(Die Seite wurde neu angelegt: „{{RzF |pagename=FlurbG:§ 4 |AKZ=15 KF 2/19 |entscheidung=Urteil |datum=2022/04/13 |gericht=Flurbereinigungsgericht Lüneburg |lieferung=2022 }} {{RzF/Leitsatz |text=Ein Anspruch auf Ausschluss von Flächen aus dem Flurbereinigungsgebiet ist bereits gegen den Einleitungsbeschluss geltend zu machen. Dies folgt aus der Mehrstufigkeit des Flurbereinigungsverfahrens. (amtl. LS) }} {{RzF/Leitsatz |text=§ 8 Abs. 1 Satz 1 FlurbG enthält lediglich eine Verfahre…“) |
(Der Seiteninhalt wurde durch einen anderen Text ersetzt: „In Bearbeitung“) Markierungen: Ersetzt 2017-Quelltext-Bearbeitung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
In Bearbeitung | |||
Version vom 5. Juni 2024, 13:39 Uhr
In Bearbeitung