(Die Seite wurde neu angelegt: „{{RzF |pagename=FlurbG:§ 66 Abs. 3 |AKZ=15 KF 2/19 |entscheidung=Urteil |datum=2022/04/13 |gericht=Flurbereinigungsgericht Lüneburg |lieferung=2022 }} {{RzF/Leitsatz |text=Enden gemäß § 66 Abs. 3 FlurbG die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung mit der vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplans (§ 63 FlurbG), erledigt sich die vorläufige Besitzeinweisung i. S. d. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO und entfällt das Rechtsschutzbedü…“) |
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