FlurbG:§ 66 Abs. 3/3: Unterschied zwischen den Versionen

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{{RzF
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|pagename=FlurbG:§ 66 Abs. 3
|AKZ=15 KF 2/19
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{{RzF/Leitsatz
|text=Enden gemäß § 66 Abs. 3 FlurbG die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung mit der vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplans (§ 63 FlurbG), erledigt sich die vorläufige Besitzeinweisung i. S. d. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO und entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage nach § 65 FlurbG. (amtl. LS)
}}
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{{RzF/Anmerkung
|text=Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter [[Spezial:Mit Formular bearbeiten/LwAnpG:§ 63 Abs. 2/26{{!}}RzF - 54 - zu § 65 FlurbG]].
}}

Version vom 5. Juni 2024, 13:34 Uhr

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