(Die Seite wurde neu angelegt: „{{RzF |pagename=FlurbG:§ 31 Abs. 2 |AKZ=7 S 3173/20 |entscheidung=Urteil |datum=2022/05/30 |gericht=Flurbereinigungsgericht Mannheim |lieferung=2022 }} {{RzF/Leitsatz |text=FlurbG#31{{!}}§ 31 Abs. 2 FlurbG verlangt nicht die Beiziehung von „vereidigten und bestellten Bewertungssachverständigen“. Sachverständige können auch sachkundige Behördenvertreter wie etwa Kreisbaumeister und Obst- und Weinbauberater sein. (red.Ls.) }} {{RzF/Anmerkung…“) Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung |
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