(Die Seite wurde neu angelegt: „{{RzF |pagename=FlurbG:§ 1 |AKZ=7 S 3400/19 |entscheidung=Urteil |datum=2021/07/13 |gericht=Flurbereinigungsgericht Mannheim |lieferung=2022 }} {{RzF/Leitsatz |text=Eine Flurbereinigung kann auch zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung erforderlich sein. Bei der Landentwicklung geht es darum, den privatnützigen Bedürfnissen aller Bewohner des ländlichen Raums zu dienen. (red. Ls.) }} {{RzF/Leitsatz |text=Eine Flurbereinigun…“) Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung |
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