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Version vom 4. Juni 2024, 09:43 Uhr
Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 13.07.2021 - 7 S 3400/19 (Lieferung 2022)
Aktenzeichen | 7 S 3400/19 | Entscheidung | Urteil | Datum | 13.07.2021 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Mannheim | Veröffentlichungen | Lieferung | 2022 |
Leitsätze
1. | Ein Ladungsfrist von mehr als zwei Wochen zur Aufklärungsversammlung ist nicht unangemessen kurz. (red. Ls.) |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 62 - zu § 4 FlurbG.