FlurbG:§ 138 Abs. 1 Satz 2/30: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 20. April 2022, 13:06 Uhr

Flurbereinigungsgericht Mannheim, Beschluss vom 25.03.1971 - VII 99/71

Aktenzeichen VII 99/71 Entscheidung Beschluss Datum 25.03.1971
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Das öffentliche Interesse am Vollzug eines Verwaltungsakts hat regelmäßig den Vorzug vor den Interessen des Antragstellers, wenn das gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsmittel keine hinreichende Erfolgsaussicht hat. Das gilt erst recht in den Fällen, in denen neben dem öffentlichen Interesse das Interesse einer Vielzahl von Beteiligten auf den sofortigen Vollzug gerichtet ist.