FlurbG:§ 7 Abs. 1/23: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Kategorien vergebenBearbeiten
K (Textersetzung - „„“ durch „"“)
K (Textersetzung - „““ durch „"“)
 
Zeile 11: Zeile 11:
}}
}}
{{RzF/Leitsatz
{{RzF/Leitsatz
|text = Der Begriff "ländliche Grundstücke“ wird in [[FlurbG#87|§ 87]] Abs. 1 FlurbG im Gegensatz zu "städtischen Grundstücken“ gebraucht und soll nur zum Ausdruck bringen, dass die Grundstücke im ländlichen und nicht in ganz oder vorherrschend städtisch geprägten Bereichen liegen müssen.
|text = Der Begriff "ländliche Grundstücke" wird in [[FlurbG#87|§ 87]] Abs. 1 FlurbG im Gegensatz zu "städtischen Grundstücken" gebraucht und soll nur zum Ausdruck bringen, dass die Grundstücke im ländlichen und nicht in ganz oder vorherrschend städtisch geprägten Bereichen liegen müssen.
}}
}}



Aktuelle Version vom 10. August 2021, 17:15 Uhr

Keine Kategorien vergebenBearbeiten