K (Textersetzung - „“ durch „"“) |
K (Textersetzung - „“ durch „"“) |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
}} | }} | ||
{{RzF/Leitsatz | {{RzF/Leitsatz | ||
|text = Die Befugnis der Flurbereinigungsbehörde, nach [[FlurbG#60|§ 60]] Abs. 1 Satz 2 FlurbG " | |text = Die Befugnis der Flurbereinigungsbehörde, nach [[FlurbG#60|§ 60]] Abs. 1 Satz 2 FlurbG "andere" - d.h. nicht durch begründete Widersprüche veranlasste - Änderungen des Flurbereinigungsplans vorzunehmen, ist zeitlich beschränkt auf die Spanne des Verfahrensablaufs zwischen Planerstellung und Ausführungsanordnung; von da an gilt die strengere Regelung des [[FlurbG#64|§ 64]] FlurbG. | ||
}} | }} | ||
{{RzF/Leitsatz | {{RzF/Leitsatz | ||
|text = Nach dem " | |text = Nach dem "Erlass" bzw. dem Eintritt der Wirksamkeit der Ausführungsanordnung kommt eine Plankorrektur nur noch unter den engen Voraussetzungen des [[FlurbG#64|§ 64]] Satz 1 FlurbG in Betracht. | ||
}} | }} | ||
{{RzF/Leitsatz | {{RzF/Leitsatz |
Du siehst gerade eine alte Version dieser Seite. Zurück zur letzten Version.
Dies ist die Version von 10. August 2021, 17:13 von Administrator (LS)