FlurbG:§ 31/1: Unterschied zwischen den Versionen

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|text = Die bloße Behauptung, dass „mindestens ein Teilnehmer" des Flurbereinigungsverfahrens mit einem zur Wertermittlung berufenen landwirtschaftlichen Sachverständigen sehr gut befreundet sei, reicht noch nicht aus, um die Besorgnis der Befangenheit dieses Sachverständigen zu begründen. Dargelegt werden muss zumindest, in welchen nachprüfbaren Tatsachen die behauptete Freundschaft ihren Ausdruck findet.
|text = Die bloße Behauptung, dass "mindestens ein Teilnehmer" des Flurbereinigungsverfahrens mit einem zur Wertermittlung berufenen landwirtschaftlichen Sachverständigen sehr gut befreundet sei, reicht noch nicht aus, um die Besorgnis der Befangenheit dieses Sachverständigen zu begründen. Dargelegt werden muss zumindest, in welchen nachprüfbaren Tatsachen die behauptete Freundschaft ihren Ausdruck findet.
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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 17:13 Uhr

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