FlurbG:§ 138 Abs. 1 Satz 2/171: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Kategorien vergebenBearbeiten
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 6: Zeile 6:
|gericht=Flurbereinigungsgericht Greifswald
|gericht=Flurbereinigungsgericht Greifswald
|lieferung=2025
|lieferung=2025
|schlagworte=
}}
}}
{{RzF/Leitsatz
{{RzF/Leitsatz
|text=Eine Klage gegen den Widerspruchsbescheid neben einer Klage gegen den Ausgangsbescheid ist – ohne erstrmalige oder zusätzliche selbständige Beschwer – ausgeschlossen.
|text=Eine Klage gegen den Widerspruchsbescheid neben einer Klage gegen den Ausgangsbescheid ist – ohne erstrmalige oder zusätzliche selbständige Beschwer – ausgeschlossen. (red. Leitsatz)
}}
}}
{{RzF/Grund}}
{{RzF/Grund}}

Aktuelle Version vom 18. November 2025, 09:52 Uhr

Keine Kategorien vergebenBearbeiten