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FlurbG:§ 146 Nr. 2/17: Unterschied zwischen den Versionen

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|text=Der Verwaltungsakt Bodenordnungsplan wird nicht dadurch rechtswidrig, dass seine Bestimmungen womöglich nicht zweckmäßig sind. (red. Leitsatz)
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Aktuelle Version vom 18. November 2025, 09:34 Uhr

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