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|text=Der Verwaltungsakt Bodenordnungsplan wird nicht dadurch rechtswidrig, dass seine Bestimmungen womöglich nicht zweckmäßig sind. | |text=Der Verwaltungsakt Bodenordnungsplan wird nicht dadurch rechtswidrig, dass seine Bestimmungen womöglich nicht zweckmäßig sind. (red. Leitsatz) | ||
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Dies ist die Version von 16. Oktober 2025, 13:37 von Redaktion