Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 6: | Zeile 6: | ||
|veroeff=BeckRS 2025, 14167/// Entscheidungssammlung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Internet | |veroeff=BeckRS 2025, 14167/// Entscheidungssammlung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Internet | ||
|lieferung=2025 | |lieferung=2025 | ||
}} | |||
{{RzF/Leitsatz | |||
|text=Um den Fristenlauf nach [https://rzf.bayern.de/w/FlurbG#14 § 14] Abs. 1 FlurbG und die daran anknüpfenden rechtlichen Wirkungen nach dessen Absätzen 2 und 3 auszulösen, bedarf es der Aufnahme der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte in den entscheidenden Teil des Anordnungsbeschlusses. Die bloße Aufnahme in die bekanntzugebenden Hinweise zum Anordnungsbeschluss genügt hierfür nicht. | |||
}} | }} | ||
{{RzF/Leitsatz | {{RzF/Leitsatz | ||
Du siehst gerade eine alte Version dieser Seite. Zurück zur letzten Version.
Dies ist die Version von 16. Oktober 2025, 11:42 von Redaktion