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Die gegen den Flurbereinigungsplan in der Fassung des Nachtrags I gerichtete Klage bleibt ohne Erfolg; sie ist bereits unzulässig. | Die gegen den Flurbereinigungsplan in der Fassung des Nachtrags I gerichtete Klage bleibt ohne Erfolg; sie ist bereits unzulässig. | ||
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4. Schließlich beschreibt auch der Hinweis des Klägers, es sei für ihn um die Bachfläche (Grünland) am Mühlberg gegangen, allenfalls eine persönliche Vorliebe des Klägers, ohne die Wertgleichheit der Abfindung oder die fehlende Benutzbarkeit der nun zugeteilten Flächen für seinen Betrieb darzulegen. | 4. Schließlich beschreibt auch der Hinweis des Klägers, es sei für ihn um die Bachfläche (Grünland) am Mühlberg gegangen, allenfalls eine persönliche Vorliebe des Klägers, ohne die Wertgleichheit der Abfindung oder die fehlende Benutzbarkeit der nun zugeteilten Flächen für seinen Betrieb darzulegen. | ||
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Dies ist die Version von 9. Oktober 2025, 14:58 von Redaktion