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Version vom 25. Juni 2024, 11:18 Uhr
Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 28.07.2022 - 15 KF 5/19 (Lieferung 2023)
Aktenzeichen | 15 KF 5/19 | Entscheidung | Urteil | Datum | 28.07.2022 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Lüneburg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2023 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die Nichtbeachtung der gemeindlichen Vorschriften macht die öffentliche Bekanntmachung der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung fehlerhaft, aber nicht nichtig. Folge der fehlerhaften öffentlichen Bekanntmachung ist, dass die Frist des § 115 Abs. 1 FlurbG nicht in Lauf gesetzt wird. (red. LS) |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 19 - zu § 110 FlurbG.