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|AKZ=9 K 320/19 OVG | |||
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Aktuelle Version vom 24. Juni 2024, 11:51 Uhr
Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 12.03.2021 - 9 K 320/19 OVG (Lieferung 2023)
Aktenzeichen | 9 K 320/19 OVG | Entscheidung | Urteil | Datum | 12.03.2021 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Greifswald | Veröffentlichungen | Lieferung | 2023 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die im Urteil erfolgte Auswechslung der Ermächtigungsgrundlage ist jedenfalls dann rechtlich unbedenklich, wenn der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesen geändert wird. (red. LS) |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 62 Abs. 2 FlurbG.