FlurbG:§ 44 Abs. 1/137: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Kläger ist …Teilnehmer des  Flurbereinigungsverfahrens, das mit unanfechtbar gewordenem Beschluss des  damaligen Landesamts für Flurneuordnung und Landentwicklung Baden-Württemberg  vom 21. Juli 1988 als Regelflurbereinigungsverfahren angeordnet wurde. Es  wird vom Landratsamt T als zuständige untere Flurbereinigungsbehörde  durchgeführt.
Der Kläger ist …Teilnehmer des  Flurbereinigungsverfahrens, das mit unanfechtbar gewordenem Beschluss des  damaligen Landesamts für Flurneuordnung und Landentwicklung Baden-Württemberg  vom 21. Juli 1988 als Regelflurbereinigungsverfahren angeordnet wurde. Es  wird vom Landratsamt T als zuständige untere Flurbereinigungsbehörde  durchgeführt.



Version vom 6. Juni 2024, 14:17 Uhr

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