FlurbG:§ 5 Abs. 1/34: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 4. Juni 2024, 09:47 Uhr

Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 13.07.2021 - 7 S 3400/19 (Lieferung 2022)

Aktenzeichen 7 S 3400/19 Entscheidung Urteil Datum 13.07.2021
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung 2022

Leitsätze

1. Ein Ladungsfrist von mehr als zwei Wochen zur Aufklärungsversammlung ist nicht unangemessen kurz. (red. Ls.)

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 62 - zu § 4 FlurbG.